Über die Erwerbsfähigkeit der Arbeiterinnen in Berlin

Ueber die Erwerbsfähigkeit der Arbeiterinnen in Berlin veröffentlicht der „Frauenbund“ Folgendes:
„Eine Arbeiterin, welche allein steht, bedarf hier in Berlin zu ihrem täglichen Unterhalt: für die Schlafstelle (monatlich 6 Mark) 20 Pfennig, für Frühstück 15 Pfennig, für Mittagsbrod 30 Pfennig, für Abendbrod 25 Pfennig, macht in der Woche 6 Mark 30 Pfennig. Dazu kommt noch wöchentlich für Wäsche 75 Pfennig, und für Kleidung und Schuhzeug 1 Mark 50 Pfennig. Es braucht eine Arbeiterin also zu ihrem Unterhalt bei ganz einfachem, solidem Leben wöchentlich 8 Mark 55 Pfennig. Zu dieser Höhe des Verdienstes bringen es aber die Weitem nicht alle Arbeiterinnen. Die Näherinnen von Manschetten z.B. bekommen für ein Dutzend Paar besserer Qualität 60 Pfennig, für ein Dutzend geringere Qualität 30, 35, höchstens 40 Pfennig. So verdienen sie bei angestrengter Arbeit die Woche 3 Mark 60 Pfennig oder 4 Mark 90 Pfennig, höchstens aber 7 Mark 20 Pfennig. Für selbe Arbeit an Schürzen erhält die Arbeiterin für das fertiggestellte Dutzend 1 Mark 40 Pfennig, für ein Dutzend gewöhnlicher Art 40 bis 60 Pfennig, bezahlt dabei das Garn und verdienst also im besten Fall wöchentlich bei dieser Arbeit 5 Mark. Das sind trostlose Verhältnisse und ein großer Theil der Fabrikmädchen muß sich entweder Nebenverdienst verschaffen, indem es die Bahn des Lasters betritt oder es muß trotz allen Fleißes darben und hungern. Auf denen, welche zu Hause arbeiten, fallen ja noch obendrein schwere Ausgaben für Wohnung, Feuerung, Licht u. dgl.“

Sowie in Berlin ist der Lohn überall ein kläglicher. Da hilft keine gute Erziehung, da helfen keine Vereine „zur sittlichen Hebung der unteren Klassen“, die eiserne Noth kennt kein Gebot und durch die Hungerlöhne werden unerbittlich die Arbeitermädchen der Prostitution in die Arme getrieben. Alle Vereine, alle Bestrebungen der höheren Klassen hiergegen sind nichts, als die pure Heuchelei, sofern sie nicht auf die wirtschaftliche Hebung der Mädchen und Frauen, auf die Erhöhung des Lohnes der Frauenarbeit und Schonung der Arbeitskraft der Frau hinauslaufen.